Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Bitte melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern Lisa Batschak
oder Michael Skarke in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau).

Verloren

Verlorene Sache

Wann

Wo

Gefunden

Fundsache

Wann

Wo

1 Fahrrad anthrazitfarben

03.07.2025

Schönau, Im Wiesengrund

1 Schrank- / Büroschlüssel an grauem Anhänger

14.07.2025

Schönau, bei der Bäckerei Legron

1 Krankenversichertenkarte

20.07.2025

Stadtfest Schönau

1 Brille mit grüner Fassung

22.07.2025

Schönau, Hauptstraße

1 Schildkröte, ca. 16 cm lang

09.08.2025

Radweg zwischen Altneudorf und Heiligkreuzsteinach

1 aufklappbares Handy in blauem Cover

12.08.2025

Spielplatz Carl-Freudenberg-Schule


Zu Verschenken

Sie möchten etwas verschenken?

Dann melden Sie sich bitte bei unserer Mitarbeiterin
Katarzyna Brown in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau)
oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

 

 

Kontakt

Sofa, klappbar, guter Zustand

06228/2292

Mehrere Kinderpuzzle klein, große Kiste Holzbausteine

06228/716

Sandkasten (Holz), zerlegbar, ca. 1,20 x 1,20 m, Abholung in Altneudorf

017622028943

Bügelmaschine von Miele

06228/8067

Sonnenschirmständer aus Beton, Durchmesser 48 cm, Höhe ca. 7 cm

06228/924633

Buntes Klappsofa (Schlafsofa), auch als Spielsofa fürs Kinderzimmer geeignet

06228/911043

Gasgrill für den Garten

06228/911275

Formular für „Zu Verschenken”

Wenn Sie etwas zu Verschenken haben, füllen Sie bitte das unten stehenden Formular aus. Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um die Veröffentlichung.
Sollten Sie einen Eintrag wieder löschen wollen, schreiben Sie bitte an Katarzyna Brown (Kontakt siehe oben).

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau geltend zu machen.