Windkraftanlagen Lammerskopf

Windkraftanlagen auf Schönauer Gemarkung?

Im Januar 2023 wurde die Stadtverwaltung Schönau sowie nachfolgend auch die Stadt Heidelberg durch den ForstBW in Tübingen im Rahmen einer Telefonkonferenz darüber informiert, dass der Eigentümer, der ForstBW beabsichtigt, eine große Fläche von 585 ha, davon rund 1/3 Heidelberger Gemarkungs- und 2/3 Schönauer Gemarkung-Fläche zur Nutzung mit Windkraftanlagen (WKA) auszuschreiben. Diese Fläche liegt in Nord-Süd-Verlauf um den Münchel bis zum südlichen Lammerskopf. Im südlichen Bereich dieser Fläche ist die Stadt Neckargemünd benachbart, im Norden die Gemeinde Wilhelmsfeld.

Die Nutzung von Windkraftanlagen als ein Teil der Zielstellung Klimaneutralität, ist neben anderen Bausteinen bundesweiter, politischer Konsens der Bundes- und der Landesregierungen. Hierfür setzt sich auch die aktuelle Landesregierung in Baden-Württemberg ein, die auf staatlichen Waldflächen 500 Windkraftanlagen durch private Betreiber realisieren will. Weitere 500 Anlagen sollen auf privaten Waldflächen realisiert werden. Hier erfolgte seitens der Landesregierung der Auftrag an die staatliche Forstverwaltung ForstBW, eigene Flächen mit einer hohen Windhöffigkeit zu identifizieren und zur Nutzung durch private Unternehmen über eine europaweite Ausschreibung zu vermarkten.

Die Ausschreibung erfolgte am 22. Mai 2023. Die Angebotsabgabe erfolgte bis zum 19. Juli 2023 an den ForstBW in Tübingen-Bebenhausen. Die Ausschreibung wurde in zwei Lose aufgeteilt. Hiernach erfolgt die Auswertung der Angebote.

(Wird fortgesetzt)

Zur Vorgeschichte der Windkraft rund um die Stadt Schönau

Bereits 2014 beschäftigten sich die politischen Gemeinden im Steinachtal mit der Thematik Windkraftanlagen. Speziell das Bundesland Hessen forcierte den Ausbau im „Greiner Eck“ (östlich Altneudorf) sowie dem Bereich „Stillfüssel“ (nordöstlich Heiligkreuzsteinach). Diese Flächen wurden im „sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplan Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplan für das Gebiete Frankfurt/Rhein-Main“ aufgeführt. Seitens des GVV Schönau wurde am 08. April 2014 ein größerer Abstand zur Wohnbebauung gefordert und auf „einen nicht ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft“ hingewiesen.

Nachfolgend im Mai 2014 wurde auch auf das Naturgut (UNESCO Geopark, EU-FFH-Fläche, Landschafts- und Wasserschutzgebiet) hingewiesen, um das WHO-Schutzziel „Wohn- und Lebensqualität“ zu sichern.

Im Januar 2014 veranlasste die GVV Schönau eine Suche nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen im Bereich des GVV Schönau. Die Ergebnisse wurden im Juni 2014 in öffentlicher Sitzung vorgestellt, nach denen keine uneingeschränkt geeigneten Flächen zur Errichtung von Windkraftanalgen zur Verfügung stehen. Dies bedingt sich zudem durch die rundum aufgestellten Landschaftsschutzgebiete, die vor Nutzung durch eine entsprechende Bebauung zurückgenommen werden müssten.

Im November 2014 wurde die Öffentlichkeit in der Stadthalle Schönau informiert, dass fünf Windkraftanlagen im Greiner Eck erstellt werden.

Anfang April 2017 wurde eine Resolution des GVV Schönau und seiner vier Mitgliedsgemeinden beschlossen und veröffentlicht. Diese kritisierte das verfahrenstechnische Vorgehen des Regierungspräsidium Darmstadt und die Aufhebung der Landschaftsschutzverordung „Bergstraße-Odenwald“. Unterstrichen wurde dies durch eine Stellungnahme des Rhein-Neckar-Kreises. Selbst verzichtete der GVV Schönau auf die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen, da der Landschafts- und Naturschutz diesem Ansinnen wiedersprach. Auch der Regionalplan des Verbandes Region Rhein-Neckar, wies keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen aus. Im weiteren wurden Forderungen nach mehr Rücksichtnahme auf die Erhaltung von Natur und Landschaft aufgestellt, ferner eine bessere länderübergreifende Abstimmung der Planung.

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau (GVV Schönau)

Im Juni 1974 haben die Bürgermeister der Gemeinden Altneudorf, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Schönau und Wilhelmsfeld - nach vorausgegangenem Beschluss in der jeweiligen Gemeinde - zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform eines Gemeindeverwaltungsverbandes die Verbandssatzung unterzeichnet. Danach entstand der Verband zum 1.1.1975.

Unter anderem wurde dem Verband die vorbereitete Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte übertragen. Die Flächennutzungsplanung ist eine gesetzliche Aufgabe, die der Verband anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit erfüllt. Die Aufgaben des Abgaben-, Kassen- und Rechnungswesens werden Namens und im Auftrag der Gemeinden erledigt.

Zum Thema Windkraft finden sich auf der Homepage des GVV Schönau detaillierte Informationen.

27.01.2023: Ausbau der Windenergie geplant

Durch die Klima- und Energiekrise wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien immer dringlicher. Das Land Baden-Württemberg treibt daher den Bau von Windkraftanlagen voran. Die Anstalt öffentlichen Rechts (Forst BW) kündigt deshalb an, dass sie im Frühjahr dieses Jahres eine Potenzialfläche zwischen Ziegelhausen und Schönau für die Errichtung von Windkraftanlagen öffentlich zur Pacht anbieten wird. Interessierte Betreiber können sich dann mit einem Angebot zur Nutzung der Fläche bei Forst BW bewerben.

Die Fläche liegt im Wesentlichen im Bereich nördlich des Weilers Hasselbacherhof in Schönau sowie in den Bereichen Münchel und Lärchengarten in der Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau. Circa 400 Hektar befinden sich auf Schönauer Gemarkung und knapp 200 Hektar auf Heidelberger Gebiet. Die Areale sind vollständig im Eigentum des Landes.

Die rechtlichen und politischen Vorgaben des Landes wurden in den vergangenen Monaten in mehreren Punkten geändert, um den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg voranzutreiben. Eine Fläche zwischen Heidelberg und Schönau war bereits in der Vergangenheit untersucht, vom Nachbarschaftsverband jedoch nicht weiterverfolgt worden. Das Land kann als Eigentümerin der Waldflächen die Ausschreibung ohne Zustimmung der Kommunen oder des Nachbarschaftsverbandes vornehmen. Die beteiligten Behörden betonen, dass damit noch keine Genehmigung von Windkraftanlagen verbunden ist. Mit der Veröffentlichung der Potenzialfläche sucht das Land zunächst interessierte Betreiber von Windrädern auf der betreffenden Fläche. Dem Gewinner des Angebotsverfahrens obliegt es dann, konkrete Umsetzungspläne auszuarbeiten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nur wenn ihm dies gelingt, kann er – gegebenenfalls unter entsprechenden Auflagen – auf der ausgeschriebenen Fläche Windkraftanlagen errichten.

Forst BW teilt mit, dass es sich bei dieser Fläche nach eingehender Prüfung um eine für die Windkraftnutzung sehr gut geeignete Fläche handelt und einen wichtigen Baustein zum Ausbau der erneuerbaren Energien darstellt. Bereits seit 2012 stellt ForstBW landesweit Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2021 wurde das Ziel formuliert, dass in Baden-Württemberg 1000 Windenergieanlagen entstehen sollen und der Staatswald hierfür Flächen für rund 500 Anlagen bereitstellen soll. In einer seit 2021 intensivierten Vermarktungsoffensive hat ForstBW bislang bereits 19 Windkraftstandorte angeboten. Die Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau bietet sowohl bezüglich ihrer Windhöffigkeit (überwiegend über 250 W/m2), ihrer langgestreckten Nord-Südausrichtung sowie der Größe von rund 550 Hektar Planungsfläche (Potenzialflächen) für mögliche Windenergieanlagen hervorragende Voraussetzungen. Sie zählt damit zu den herausgehobenen Standorten in den Staatswäldern des Landes, bei denen keine bekannten Hindernisse gegen eine Windkraftnutzung sprechen. Von ForstBW wird diese Fläche zunächst bereitgestellt und an einen Projektierer verpachtet. Dieser legt auf der Grundlage umfangreicher Gutachten zum Artenschutz, zur Ermittlung der exakten Windhöffigkeit, zu Erschließungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Zuwegungen etc. erst fest, ob und wo die einzelnen Windenergieanlagen entstehen können. ForstBW legt großen Wert darauf, die Standortkommunen 27. Januar 2023 2 rechtzeitig vor einer Ausschreibung der Fläche über das Vorhaben und die Hintergründe zu informieren und begrüßt es sehr, dass beide Städte, Heidelberg und Schönau, die Notwendigkeit eines Windkraftausbaues unter den Vorzeichen der Energiewende, zunehmender Autarkie und der Klimakrise ebenfalls sehen. ForstBW wird diese Windkraftflächen nun zeitnah in einem Angebotsverfahren veröffentlichen. Die Auswertung des Angebotsverfahrens wird voraussichtlich im 2. Quartal erfolgen. Dann könnten im Jahr 2024 die Gutachtenerstellungen durch die Projektierer erfolgen und sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anschließen. Windräder werden sich frühestens wohl erst im Jahr 2026 drehen. Weitere detailliertere Informationen erfolgen bei solchen Windkraftprojekten durch den Projektierer, welcher dann während seiner Planungsphase auch konkretere Angaben machen kann und die Öffentlichkeit informiert.

Neuerliche Bemühungen des GVV Schönau für mehr Augenmaß

Bei einer gemeinsamen Besprechung von Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl, den Bürgermeistern Volker Reibold, Matthias Frick und Dr. Tobias Dangel sowie GVV-Geschäftsführer Werner Fischer wurde nunmehr die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Frau Pfahl und Herr Fischer erinnerten an die im Jahr 2017 von allen vier Mitgliedsgemeinden einstimmig beschlossene Resolution zu den damaligen Planungen der hessischen Nachbarn. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass sich der GVV nicht gegen die Errichtung von Windenergieanlagen ausspricht, sehr wohl aber gegen die drohende Umzingelung mit solchen Anlagen und die viel zu großen Flächenausweisungen, auf denen unzählige Anlagen errichtet werden könnten. In dieser Resolution wurde insbesondere auch auf den Erhalt von Natur und Landschaft hingewiesen sowie die wichtige Naherholungsfunktion. Es wurde eine Planung mit Vernunft und Augenmaß gefordert. Außerdem wurde die nicht durchgeführte Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und des GVV auf Baden-Württemberger Seite kritisiert. Heute muss man nun zur Kenntnis nehmen, dass auch das Land Baden-Württemberg offensichtlich keine Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im GVV-Gebiet vornehmen möchte. Der GVV kritisiert dieses Vorgehen auf das Schärfste.

Minister Peter Hauk und der Präsident von ForstBW, Max Reger, besuchten das Steinachtal

Auf Einladung der Vorsitzenden des GVV Schönau und Bürgermeisterin von Heiligkreuzsteinach, Sieglinde Pfahl, besuchten der Minister für Ernährung, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz, Peter Hauk und der Präsident von ForstBW, Max Reger das Steinachtal, um mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern Matthias Frick, Dr. Tobias Dangel und Volker Reibold sowie GVV-Geschäftsführer Werner Fischer über die geplante Ausschreibung des Geländes von ForstBW zwischen Schönau, Ziegelhausen und Peterstal im Westen sowie dem Lammerskopf im Süden und Wilhelmsfeld im Norden zu sprechen.

Wie bereits berichtet, handelt es sich dabei um ein Gelände mit einer Größe von knapp 600 ha auf dem mehrere Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Anhand einer Bilder- und Kartenpräsentation veranschaulichte Herr Fischer zunächst die Lage und die Bedeutung des Geländes insbesondere auch in der sehr wichtigen Funktion als Naherholungsgebiet. So wurden u.a. 9 markante Punkte, wie Lindenhütte, Prinzensitz, Sitzbuche, Weiherschlaghütte, Münchel und andere mehr aufgezeigt, die sich in diesem Gebiet befinden und regelmäßig von zahlreichen Erholungssuchenden aus der Region und besonders aus den Ballungszentren aufgesucht werden. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Teile des Gebietes innerhalb der Europäischen Schutzzone, sog. FFH-Gebiet, teilweise auch in Wasserschutzgebieten liegen. Ebenso wurde das Ziel des GVV Schönau und seiner Mitgliedsgemeinden angesprochen, dass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden soll, mit der der Ausbau der Windkraft und die Erhaltung als Naherholungsgebiet in Einklang gebracht werden und dass eine Umzingelung des Verbandsgebietes droht. Zu diesem formulierten Ziel wird es im März in allen 4 Gemeinden noch zu Beratungen und Abstimmungen im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung kommen. Der Sachverhalt und der Beschlussvorschlag wurde im letzten Amtsblatt abgedruckt und kann auf der Homepage des GVV nachgelesen werden.

Minister Hauk und ForstBW-Präsident Reger erläuterten die Sachlage, die Beweggründe und die Notwendigkeit zur Errichtung von Windkraftanlagen aus Sicht der Landesregierung und von ForstBW. Eine Ausschreibung nur bezogen auf Bürgergenossenschaften sei nicht zulässig. Es sei aber durchaus denkbar und auch üblich, dass Investoren Bürgerbeteiligungsmodelle vorsehen und anbieten. Beide ließen keine Zweifel daran, dass das gesamte Gebiet ausgeschrieben werden soll, auch wenn man durchaus Verständnis für die vorgetragenen Argumente zeigte. Ein Naherholungsgebiet sei ohne Zweifel wichtig aber kein Abwägungskriterium.

Sobald der Investor bekannt sei, würde dieser erfahrungsgemäß auf die Kommunen zukommen um über die Planung und Errichtung der Anlagen zu sprechen und Wünsche und Vorstellungen der Kommunen ggf. zu berücksichtigen.

Abschließend wurde nochmals betont, dass im Zuge der Planung und Genehmigungsphase der Investor alle erforderlichen Gutachten, u.a. zum Artenschutz, zu erbringen hat.

Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl bedankte sich abschließend für das gute Gespräch, wenngleich die Erwartungen von ihr und ihren Kollegen einen deutlichen Dämpfer erhielten.

Im Fortgang beschlossen die Gemeinderatsmitglieder aller Kommunen in den jeweils eigenen Gemeinderatssitzungen

Der GVV Schönau sowie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden werden beauftragt im Rahmen der Möglichkeiten sich gegen die Umzingelung mit Windenergieanlagen auszusprechen und darauf hinzuwirken, dass die Fläche von ForstBW nicht mit der maximal möglichen Anzahl von Windrädern bebaut wird, damit die sehr wichtige Naherholungsfunktion in diesem Gebiet erhalten bleiben kann. Der GVV und seine Mitgliedsgemeinden sind sich der Bedeutung der Windkraft bewusst, fordern aber weiterhin eine zurückhaltende Planung und Umsetzung. Des Weiteren fordern der GVV und seine Mitgliedsgemeinden von Beginn an völlige Transparenz, eine Verfahrensbeteiligung sowie eine Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung durch das Land Baden-Württemberg.

Eine Vergabe an lokale Energiegenossenschaften wird ausdrücklich begrüßt, jedoch nicht die derzeit angedachte Anzahl von Anlagen.

Zur Information der Bevölkerung fanden diverse Veranstaltungen und Veröffentlichungen im gesamten Gebiet des GVV Schönau statt

05. April, Offener Brief der Bürgermeister der Steinachtalkommunen zum Thema Windkraftanlagen im Staatswald

04. Mai, Heiligkreuzsteinach: „Windkraftanlagen im Wald – Bewertung und Alternativen“

15. Mai, Schönau: „Windkraft im Wald – Fluch oder Segen?“

22. Mai, Schönau: „Rundfahrt der Bürgermeister mit interessierten Bürgern in den Bereich um die Münchelhütte mit Minister Peter Hauk“ sowie nachfolgende „Projektvorstellung und Fragestunde“ durch Minister Peter Hauk

08. Juli, Heidelberg-Schönau: „Sternwanderung zur Münchelhütte“ mit Kundgebung

12. Juli, Wilhelmsfeld: Podiumsdiskussion mit den regionalen Landtagsabgeordneten sowie einem Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg und einem Vertreter des BUND