Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Bitte melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern Lisa Batschak
oder Michael Skarke in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau).

Verloren

Verlorene Sache

Wann

Wo

Gefunden

Fundsache

Wann

Wo

4 Kinderjacken

09.04.2026

Parkplatz Schneidmühlstraße

1 KV Karte mit Smartphone

17.04.2026

Bushaltestelle „Festplatz”

1 Handy in schwarzem Etui

29.04.2026

Beim Anwesen Weinheimer Str. 7

1 Smartwatch

27.04.2026

Bergstraße


Zu Verschenken

Sie möchten etwas verschenken?

Dann melden Sie sich bitte bei unserer Mitarbeiterin
Katarzyna Brown in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau)
oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

 

 

Kontakt

Sofa, klappbar, guter Zustand

06228/2292

Buntes Klappsofa (Schlafsofa), auch als Spielsofa fürs Kinderzimmer geeignet

06228/911043

Flachbildfernseher, 32 Zoll

06228/4389944

Holzbett 1,40 x 2,00 m, mit leichter Matratze und Lattenrost

06228/924633

Kleiderschrank, weiß, 270 cm lang und 60 cm tief, mit drei Schiebetüren, eine mit Spiegel; eine Couch und zwei Sessel, in braun Cord/Samt

015560310641

saba-Röhren-Radio Mainau

06228/8250

Trampolin, Laufrad, verschiedene Gewichte

06228/1331

1-Satz Reifen, 4 Stück originale Werksbereifung, Suzuki Jimny

06228/9135182

1 x Brennofen mit Steuerung für Ton

06228/6509

Formular für „Zu Verschenken”

Wenn Sie etwas zu Verschenken haben, füllen Sie bitte das unten stehenden Formular aus. Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um die Veröffentlichung.
Sollten Sie einen Eintrag wieder löschen wollen, schreiben Sie bitte an Katarzyna Brown (Kontakt siehe oben).

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau geltend zu machen.