Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Bitte melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern Lisa Batschak
oder Michael Skarke in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau).

Verloren

Verlorene Sache

Wann

Wo

1 vergoldetes Armband

06.09.2024

Stadtgebiet Schönau

Gefunden

Fundsache

Wann

Wo

1 Samsung Handy

Mitte September 2024

Zw. „Wolfsgrube” und den Windrädern auf Gemarkung Schönau

3 Geldscheine

17.10.2024

Schönfärberweg

1 farbiger Rucksack

KW 43

Postfiliale Schönau

1 weißer Fahrradhelm mit Rücklicht

26.10.2024

Schönau, Am Hammerweiher

 

 

 


Zu verschenken

Sie möchten etwas verschenken?

Dann melden Sie sich bitte bei unserer Mitarbeiterin
Katarzyna Brown in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau)
oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

 

 

Kontakt

Tisch mit 6 Stühlen, Ecksofa, Holzschrank, Teppiche

06228/9244638

2 Wickelunterlagen

06228/911434

massive Wohnküche im amerikanischen Stil, einwandfrei, Tisch mit 6 Stühlen, massiv

06228/4389944

Stilmöbel-Vitrine aus hellem Holz

06228/911366

Schülerschreibtisch, höhenverstellbar, Platte 115 x 63 cm

01719380387

Stereoanlage mit Kassettendeck, Plattenspieler und zwei Lautsprechern

0178/4955466

Sofa, klappbar, guter Zustand

06228/2292

Formular für „Zu verschenken”

Wenn Sie etwas verschenken haben, füllen Sie bitte das unten stehenden Formular aus.Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um die Veröffentlichung.
Sollten Sie einen Eintrag wieder Löschen wollen, schreiben Sie bitte an Katarzyna Brown (Kontakt siehe oben).

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau geltend zu machen.