Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtkern III“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Ihr Bürgermeister

Matthias Frick


Was wird gefördert?

ART DER BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGEN MASSNAHMEN

1. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

  • Heizung und Elektroinstallationen, sanitäre Anlagen
  • Erneuerung Fassade, Dach, Einbau neuer Fenster
  • Verbesserung der Raumaufteilung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen, Verbesserung Gebäudezugang
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung
  • Energetische Sanierung
  • Umfassende Innensanierungen und Modernisierungen

2. Umnutzung von Gebäuden

Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum an bestehenden Gebäuden, wie z.B.:

  • Ausbau Dachgeschoss
  • Umnutzung Scheune zu Wohnraum

MODERNISIERUNG, ERNEUERUNG UND INSTANDSETZUNG

Fördersätze:

  1. Gebäude 30%
  2. Gebäude mit besonderer städtebaul. Bedeutung + 15%
  3. stadtklimatische Maßnahmen + 5%

Mindestinvestition: 20.000 €

Der Zuschuss wird bei Gebäuden, die als erhaltenswert oder stadtbildprägend eingestuft sind auf 30.000 € pro Hauptgebäude begrenzt. Im übrigen Gebiet auf 25.000 € pro Hauptgebäude.

ORDNUNGSMAßNAHMEN

Abbrüche von Gebäuden oder Gebäudeteilen bei Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Neuordnungskonzept.

Fördersatz: 100 % bis max. 25.000 € je Maßnahme

STEUERVORTEILE

Für Modernisierungsaufwendungen gibt es Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach dem EStG, vorbehaltlich der Prüfung und Gewährung durch das Finanzamt:

Bei vermieteten Wohnungen/Gebäuden (§7h EStG)

In den ersten 8 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 % der bescheinigten Sanierungskosten. (insgesamt 90 %)

Bei Eigennutzung (§10f EStG)

In den ersten 10 Jahren jeweils bis zu 9 % der bescheinigten Sanierungskosten. (insgesamt 100 %)

Haftungsausschluss: Die beschriebenen Sachverhalte sind teilweise vereinfacht dargestellt und können die Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen. Die Hinweise stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar. Hierzu ist die Kommunalentwicklung auch nicht befugt. Für alle hier getätigten Aussagen wird keine Haftung übernommen und sie stehen unter dem Vorbehalt von Gesetzesänderungen und der Anerkennung durch die Finanzverwaltung.


Wie müssen Sie vorgehen?

  • Wenn Sie eine der aufgeführten Maßnahmen planen, nehmen Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatungen wahr.
  • Im Beratungsgespräch wird festgestellt, wie groß der Umfang ihrer geplanten Modernisierungsmaßnahme ist und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
  • Holen Sie Angebote für die geplanten Arbeiten ein. Handelt es sich um eine Baumaßnahme, für die ein Baugesuch erforderlich ist, so beauftragen Sie einen Architekten, der die Planung vorbereitet, mit der KE abstimmt und eine Kostenberechnung erstellt.
  • Reichen Sie die abgestimmten Unterlagen bei der Gemeinde / KE ein. Anhand der vorgelegten Angebote /Kostenschätzung wird die vorläufige Höhe ihrer berücksichtigungsfähigen Kosten errechnet.
  • In einer Modernisierungsvereinbarung zwischen Ihnen und der Gemeinde werden alle wesentlichen Punkte vertraglich geregelt, u.a. die Art der Ausführung, die berücksichtigungsfähigen Kosten und die Höhe des Zuschusses. Auf Grundlage dieses Vetrags besteht nach Abschluss der Maßnahme die Möglichkeit bei der Stadt eine Steuerbescheinigung zu beantragen.
  • Erst wenn diese Vereinbarung abgeschlossen ist, darf mit den Bauarbeiten (Auftragserteilung) begonnen werden.
  • Sammeln Sie Ihre Rechnungen inklusive Zahlungsnachweis (Kontoauszug) und reichen Sie diese nach der Fertigstellung Ihres Vorhabens bei der Stadt ein.
  • Nach Fertigstellung ihres Vorhabens erfolgt eine Schlussabnahme durch die Stadt und / oder die KE und die Schlusszahlung wird angewiesen.


Sanierungsziele

  • Barrierefreie und energetische Modernisierung des Rathauses
  • Potenzialfläche Forstgarten
    Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, Aufwertung der bestehenden Bausubstanz, Abbruch nicht nachzunutzender Gebäude, Gestaltung öffentlicher Raum
  • Entflechtung Verkehrssituation Kreuzungsbereich
  • Hauptstraße mit Einmündungen Rathausstraße
  • Rahmengartenstraße und Badgasse
    (Haltestelle, MIV, Rad. und Fußverkehr)
  • Aktivierung der weiteren Innenentwicklungspotenzial
    Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, Ausbau des Angebots an seniorengerechtem Wohnraum, Aktivierung von Leerständen
  • Umnutzung Feuerwehrstandort
    Langfristig: Schaffung von barrierefreiem Wohnraum
  • Gestaltung des öffentlichen Raums und Erlebbarmachung Steinach
    Schaffung neuer Wegebeziehungen, Aufwertung Grünbereiche, Schaffung Aufenthaltsqualität und Aufenthaltsbereiche, Gestaltung Uferbereiche
  • Neugestaltung des öffentlichen Straßenraums (Schwerpunkt Gerstenacker)
    Ergänzung fehlender Gehwegbereiche, Schaffung von Barrierefreiheit
  • Sichtbarmachung und Schaffung Zugänglichkeit Schafbach
    Aufwertung Freibereiche, Wasserspielplatz, Mehrgenerationenplatz, Gestaltung Uferbereiche, Aufenthaltsbereiche


Kontakt

Stadt Schönau

Markus Schaljo
Technisches Amt

Stadtverwaltung Schönau
Rathausstraße 28
69250 Schönau

Telefon 06228 207-25

Email markus.schaljo(@)stadt-schoenau.de

LBBW Immobilien
Kommunalentwicklung GmbH

Friedensplatz 9
74072 Heilbronn

Email www.kommunalentwicklung.de

Beate Kühnert

Email beate.kuehnert(@)lbbw-im.de

Telefon 07131-20350-15

Jasmin Kizler

Email jasmin.kizler@lbbw-im.de

Telefon 0711 6454-2195