Außerschulische Schulkindbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027

Grundschulen Schönau & Altneudorf

Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Der Gemeinderat der Stadt Schönau hat beschlossen, die außerschulische Betreuung an den Grundschulen Schönau und Altneudorf ab diesem Zeitpunkt in städtische Trägerschaft zu übernehmen und eine verbindliche Betreuung in allen Klassenstufen einzuführen. Mit diesem Schritt stellt sich die Stadt Schönau auf die neuen gesetzlichen Anforderungen ein und schafft eine verlässliche Grundlage für Familien.

Was bedeutet der Rechtsanspruch?

Der gesetzliche Rechtsanspruch bedeutet, dass jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung hat. Die Einführung dieses Anspruchs erfolgt stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 und beginnt zunächst mit der Klassenstufe 1; ab dem Zeitraum der Einschulung.

Der Umfang der Betreuung beträgt acht Stunden an fünf Werktagen von Montag bis Freitag. Grundsätzlich gilt der Anspruch auch während der Schulferien; das Landesrecht erlaubt hierbei jedoch eine jährliche Schließzeit von bis zu vier Wochen.


Betreuungsmodelle

Es stehen zwei Betreuungsmodelle zur Auswahl:

 

Teilzeitbetreuung

Vollzeitbetreuung

Betreuung ab

07:30 Uhr (bis Schulbeginn)

07:30 Uhr (bis Schulbeginn)

Betreuung bis

nach Unterrichtsende bis 14:00 Uhr

nach Unterrichtsende bis 16:00 Uhr

Verpflegung

-

Verpflichtende Mittagsverpflegung (kostenpflichtig)

Entgelte (vorläufige Kalkulation)*

82 € / Monat*

136 € / Monat*

*Da derzeit noch keine verbindlichen Förderzusagen des Landes Baden-Württemberg vorliegen, handelt es sich um voraussichtliche Höchstsätze für das Schuljahr 2026/2027. Sollten sich die Entgelte vor Schuljahresbeginn ändern, besteht die Möglichkeit, die Anmeldung vor Beginn des Schuljahres 2026/2027 zurückzunehmen.

Mittagsverpflegung

Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung erfolgt separat über den Anbieter kidsmeal.
Hier können Sie sich den Cateringvertrag runterladen:


Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung steht allen Grundschulkindern aus Schönau und Altneudorf zur Verfügung und findet zentral an der Carl-Freudenberg-Grundschule Schönau statt.

 

Ferienbetreuung

Betreuungszeiten 2026/ 2027

  • Herbstferien: 26. Oktober bis 30. Oktober 2026
  • Fastnachtsferien: 08. Februar bis 12. Februar 2027
  • Osterferien: 25. März 2027
  • Pfingstferien: 18. Mai bis 21. Mai 2027
  • Sommerferien: diese werden noch frühzeitig bekannt gegeben, müssen aber erst bis März 2027 gemeldet werden

Keine Betreuung in 2026/ 2027

  • Winterferien: 22. Dezember 2026 bis 8. Januar 2027
  • Osterferien: 30. März bis 02. April 2027
  • Brückentag nach Christi Himmelfahrt: 07. Mai 2027
  • Pfingstferien: 24. bis 28. Mai 2027

Buchungsdauer

Nur wochenweise buchbar.

Entgelt (vorläufige Kalkulation)

125 € / Woche (25 € / Tag)

Verpflegung

Inklusive

Die Ferienbetreuung ist grundsätzlich ausschließlich wochenweise buchbar. Sollte i Ausnahmefällen lediglich ein beweglicher Ferientag betreut werden oder sich eine Ferienwoche aufgrund eines gesetzlichen Feiertags verkürzen, wird das Betreuungsentgelt anteilig entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage berechnet. Die Mittagsverpflegung während der Ferienbetreuung wird über die Stadt Schönau in Zusammenarbeit mit dem Anbieter kidsmeal organisiert. Die Buchung der Verpflegung erfolgt im Rahmen der Anmeldung zur Ferienbetreuung über die Stadt Schönau. Eine separate Anmeldung durch die Eltern bei kidsmeal ist für die Ferienbetreuung nicht erforderlich.

Sollten sich die Entgelte vor Schuljahresbeginn ändern, besteht die Möglichkeit, die Anmeldung vor Beginn des Schuljahres 2026/2027 zurückzunehmen.

Weitere Informationen

Der vollständige Elternbrief mit allen Details steht Ihnen hier als PDF zum Nachlesen zur Verfügung.

Anmeldeformular

 

Anmeldung bis 15.03.26

  • Der Betreuungsbedarf muss jedes Schuljahr neu angemeldet werden.
  • Gemäß § 8c Abs. 1 Schulgesetz muss die Anmeldung bis spätestens 15.03. für das folgende Schuljahr erfolgen. Diese Frist gilt auch für die Ferienbetreuung.
  • Das Anmeldedatum hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.