Satzung

der Stadt Schönau bei Heidelberg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg-GO in der Fassung vom 16. September 1974 (Ges. Bl. S. 373) in Verbindung mit § 1 der Ersten Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung vom 31. Oktober 1955 (Ges. Bl. S. 235) hat der Gemeinderat am 09.05.1975 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Öffentliche Bekanntmachungen werden durch Einrücken in das Mitteilungsblatt der Stadt Schönau b.H. (Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung) durchgeführt.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 09. Mai 1975 in Kraft.

Schönau b.H., den 09. Mai 1975

Der Bürgermeister

(L.S.)i.V.: W. Göttmann

 

 

Satzung
der Stadt Schönau über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl.S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2009 (GBl.S. 185) in Verbindung mit 1 der Durchführungsverordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) vom 24. September 2000 (GBl. S.582, ber. S. 698) hat der Gemeinderat der Stadt Schönau am 17. Dezember 2010 folgende Satzung beschlossen:


§ 1
Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen werden durch Einrücken in das Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau (Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schönau) durchgeführt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Schönau, den 17. Dezember 2010



Marcus Zeitler
Bürgermeister


Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Schönau, den 17. Dezember 2010



Marcus Zeitler
Bürgermeister


Vorstehende Satzung wurde im Mitteilungsblatt
der Stadt Schönau Nr. 51-52 vom 22.12.2010
öffentlich bekannt gemacht.

Schönau, den 18. Februar 2011




Zeitler
Bürgermeister