Marktplatznutzung für öffentliche Veranstaltungen

Um die beengte und teilweise belastende Situation für Angrenzer, Anlieger und Anwohner nicht unzumutbar werden zu lassen, sind im Hinblick auf eine etwaige Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen auf dem Marktplatz die nachstehenden Punkte zu berücksichtigen:

1.    Abgrenzung der Marktplatzfläche:

nach Norden: Schneidmühlstraße/Greiner Straße

nach Osten: Obere Gasse/Rathausstraße

nach Süden: Nördlich des Kath. Pfarramtes/Brückenweg

nach Westen: Klostertor

2.    Die Einbeziehung des Marktplatzes zu Veranstaltungen örtlicher Vereine, Institutionen und Gruppen ist grundsätzlich bei besonders herausragenden Feierlichkeiten (nicht etwa jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen) möglich. Als solche herausragenden Veranstaltungen können beispielsweise entsprechende Jubiläen (wie z.B. das 60-jährige Jubiläum der Odenwälder Trachtengruppe im Jahr 1990) angesehen werden, insbesondere wenn dabei auch der Marktplatz in seiner Eigenart Teil der Veranstaltung wird.

Veranstaltungen der Stadt Schönau – oder mit deren Mitwirkung – sind möglich.

Ebenso sind Infostände der Parteien zugelassen.

3.    Jede beabsichtigte Veranstaltung (siehe 2) ist bei der Stadt Schönau rechtzeitig zur Genehmigung zu beantragen, einschließlich eventuell weiterer erforderlich werdender Genehmigungen (z.B. Verkehrsbehörde; Konzession usw.).

Bei der Genehmigungserteilung ist die Verkehrssituation jeweils zu berücksichtigen (Einzelhandel, Parkplätze für Veranstaltungsbesucher usw.).

4.    Grundsätzlich kann an einem Termin auf dem unter 1 beschriebenen Bereich nur eine Veranstaltung stattfinden, es sei denn, dass mehrere Veranstalter als ein gemeinsamer Veranstalter auftreten.

Schönau, den 08. Februar 1991

Krämer, Bürgermeister