Aktuelles
Einkommensteuererklärung 2011Wie bereits in anderen Bundesländern werden ab sofort in Baden-Württemberg keine Erklärungsvordrucke mehr versendet. In den vergangenen Jahre hat ein immer größer werdender Teil der Bürgerinnen und Bürger seine Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt oder die Vordrucke mit Hilfe kommerzieller Steuersoftware am heimischen PC ausgedruckt und an das Finanzamt übermittelt. Der für die übrigen Bürger durchgeführte Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke war in den letzten Jahren nur noch mit einem sehr hohen Aufwand und entsprechenden Kosten möglich. Aufgrund der größer werdenden Zahl von Vordrucken und des unterschiedlichen Vordruckbedarfs der Bürger wurde der Versand technisch immer aufwändiger und die individuell auf den einzelnen Bürger abgestimmte Zusammenstellung der Vordrucke in einer zu großen Zahl von Fällen nicht mehr möglich. Muss ich nun keine Steuererklärung abgeben? Der Versand der Erklärungsvordrucke war eine freiwillige und kostenlose Serviceleistung. Sollten Sie gesetzlich verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben, bleibt dies von der Einstellung des Versands der Vordrucke unberührt. Wie kann ich nun meine Steuererklärung abgeben? Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, nähere Informationen finden Sie hierzu unter www.elster.de. Ebenso erhalten Sie die Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken unter www.fa-baden-wuerttemberg.de oder auf der Homepage Ihres Finanzamtes. Wenn Sie Ihre Steuererklärung weiterhin auf Papiervordrucken abgeben möchten, finden Sie die Vordrucke bei Ihrem Finanzamt sowie in vielen Gemeindeverwaltungen zur Abholung ausliegend. |
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